Uhlmann InnovationenPatent durch­ge­setzt

Als innovatives Unternehmen bringt Uhlmann immer wieder Erfindungen hervor. Patente verhindern, dass die Konkurrenz diese kopiert – wenn man dafür eintritt. Dass wir das tun, zeigt der Fall „Werkzeugklemmung der B 1440“.

Unser geis­tiges Eigentum


Ein Patent schützt eine Tech­no­logie und gibt ein allei­niges Nutzungs­recht. Wett­be­werber müssen sich dann etwas anderes ausdenken. Derzeit hat die Uhlmann Pac-Systeme GmbH & Co. KG über 350 Patente, wobei sich manche auf Maschinen und andere auf Format­teile beziehen.
Die Intellec­tual-Property-Stra­tegie von Uhlmann hat als zentrale Aufgabe, bei allen Group Compa­nies deren geis­tiges Eigentum zu schützen. Das heißt konkret: wert­volle tech­ni­sche Erfin­dungen zum Patent anzu­melden und die Patente durch­zu­setzen. Bei Verdachts­fällen oder Fragen hilft Dr. Sebas­tian Binder, binder.s@uhlmann-group.com.

Ein pilz­för­miger Klemm­bolzen, ein Posi­tio­nier­stift, hinten mittig eine Nut. Sie machen die Werk­zeug­klem­mung der B 1440 zu etwas Beson­derem. So beson­ders, dass Uhlmann sie 2012 zum Patent anmel­dete und in allen Blis­ter­ma­schinen und Blis­ter­li­nien einsetzt, die nach 2012 entwi­ckelt wurden. Und so inno­vativ, dass unser Haupt­wett­be­werber sie glatt kopierte. Dagegen klagten wir – zu Recht, wie der irische High Court unlängst entschieden hat. Doch der Weg zum Sieg in unserem ersten Patent­rechts­streit war lang, wie Dr. Sebas­tian Binder, Corpo­rate Intellec­tual Property Manager der Group, und Diet­rich Jaedicke, Stra­tegic Product Manager bei Uhlmann, stell­ver­tre­tend für alle Betei­ligten erzählen.

„Begonnen hat es damit, dass wir vor circa fünf Jahren unsere Patente syste­ma­tisch durch­gingen und bewer­teten: Welche sind noch rele­vant, was sind Patente, die bezüg­lich des Werts und des Wett­be­werbs beson­ders wichtig für Uhlmann sind?“, sagt Jaedicke. Einmal iden­ti­fi­ziert war klar: Diese Patente müssen wir aktiv schützen. Und zwar mit offenen Ohren und Augen.

Im Internet entdeckt

Die Beson­der­heiten der B 1440-Werk­zeug­klem­mung sprangen ihm an einer Stelle ins Auge, an der sie nichts zu suchen haben: „Auf der Home­page unseres Haupt­wett­be­wer­bers war bei der Abbil­dung eines Werk­zeuges etwas zu erkennen, wo klar war: Hier wird eines unserer Patente verletzt!“ Jaedicke und Binder, der sich 2016 dem Patent­wesen bei Uhlmann ange­nommen hatte, gingen der Sache auf den Grund. Denn, so Binder: „Uhlmann sammelt Patente nicht nur – das wäre mit teil­weise sechs­stel­ligen Kosten für ein Patent ein sehr teures Hobby –, sondern setzt sie auch durch.“

Doch dafür sind Beweise nötig. Und um diese zu bekommen, braucht es moti­vierte Mitar­bei­tende: „Wir sensi­bi­li­sierten durch Schu­lungen die Kolle­ginnen und Kollegen mit Kunden­kon­takt dafür, anhand spezi­eller Merk­male das patent­ge­schützte Uhlmann-Werk­zeug zu erkennen“, erzählt Jaedicke. Einen Kunden zu fragen, ob man das Werk­zeug­teil foto­gra­fieren darf, weil man den Verdacht hat, dass hier ein Konkur­rent etwas kopiert hat, ist nicht einfach. Doch dank des Finger­spit­zen­ge­fühls unserer Service­kräfte hatte Uhlmann 2017 die ersten foto­gra­fi­schen Belege für die Patent­ver­let­zung. Trotzdem zeigte der Wett­be­werber keine Spur von Einsicht: Ein Gespräch auf der Messe ACHEMA 2017 mit Vertre­tern des Unter­neh­mens führte zu nichts.

Es war klar: Hier wird eines unserer Patente verletzt!

Diet­rich Jaedicke, Stra­tegic Product Manager

Damit begann eine Verhand­lungs­phase, die sich bis zu dem Vergleich in diesem Jahr hinzog. „Uhlmann sieht sich nicht als Unter­nehmen, das gleich den Vorschlag­hammer auspackt und prozes­siert. Wir wollten erst einmal versu­chen, uns außer­ge­richt­lich zu einigen“, erklärt Binder. Außerdem entschied sich Uhlmann dazu, die Kunden, wie Binder sagt, „sanft mitzu­nehmen“, um auch sie darauf aufmerksam zu machen, dass wir unser geis­tiges Eigentum schützen.

Zähes Ringen

Bei der Werk­zeug­klem­mung der B 1440 brauchte es dafür einen langen Atem: Da die Eini­gung ohne Gericht schei­terte, sah sich Uhlmann 2018 letzt­lich dazu gezwungen, Klage einzu­rei­chen. „Uns ging es dabei nicht um eine möglichst hohe Scha­dens­er­satz­summe, sondern um die Unter­las­sung der Patent­ver­let­zung. Deshalb verfolgten wir stets parallel die außer­ge­richt­liche Eini­gung weiter“, sagt Binder. Es folgten eine ebenso erfolg­lose gericht­lich ange­ord­nete Media­tion, mehrere verscho­bene Gerichts­ter­mine, die Behaup­tung des Konkur­renten, unser Patent sei nicht gültig, Gutachten über Gutachten, Vertrags­ent­würfe und Meetings.

Uns ging es dabei nicht um eine möglichst hohe Scha­dens­er­satz­summe, sondern um die Unter­las­sung der Patent­ver­let­zung.

Sebas­tian Binder, Corpo­rate Intellec­tual Property Manager

Einsicht in letzter Minute

Im März dieses Jahres hätte endlich die virtu­elle Verhand­lung vor dem irischen High Court statt­finden können. Und siehe da: „Eine Woche vor der Verhand­lung kam die Gegen­seite auf uns zu und fragte, ob man sich nicht doch einigen könnte. Inner­halb von zwei Tagen hatten wir einen unter­schrifts­reifen Vertrag vorliegen mit all den Bedin­gungen, die wir gefor­dert hatten“, sagt Binder.

Im Vertrag wurde fest­ge­legt, dass der Wett­be­werber das Patent nicht mehr verletzten darf. Zudem musste er Scha­dens­er­satz leisten und auflisten, welche seiner Kunden das Werk­zeug bekommen hatten – samt Seri­en­nummer: Künftig können Service­kräfte, die bei Kunden die Werk­zeuge sehen, die Nummer notieren und wir wissen aufgrund der Liste, ob es ein neues Werk­zeug ist und er folg­lich gegen die Unter­las­sung verstoßen haben muss. Was er besser nicht tun sollte: Der Vertrag wurde einem Gerichts­ur­teil gleich­ge­setzt, ein Verstoß wird deshalb wie eine Straftat behan­delt.

Diet­rich Jaedicke und Dr. Sebas­tian Binder sind zufrieden mit dem Ergebnis, zu dem viele Kolle­ginnen und Kollegen beigetragen haben: „Die Konstruk­tion, das Produkt­ma­nage­ment, die Service­kräfte und noch viele mehr – ohne deren Mitwirken hätten wir es nicht geschafft“, sagt Binder. Viele Uhlmann-Augen sehen eben mehr.

Unsere Wett­be­werber können die Werk­zeuge nur deshalb so günstig herstellen, weil sie keinen Aufwand in die Entwick­lung inves­tieren müssen!

Wolf­gang Rodi, Uhlmann Design Engi­neer

Herr Rodi, Sie haben die Werk­zeug­klem­mung der B 1440 erfunden. Wie viel Entwick­lungs­ar­beit steckt darin?

Der Zeit­auf­wand für eine Neuent­wick­lung steigt meist propor­tional mit dem Inno­va­ti­ons­grad der Neuent­wick­lung. Vor der Anmel­dung einer patent­wür­digen Neuent­wick­lung, ist es wichtig, zu bereits vorhan­denen Patenten und Tech­niken zu recher­chieren, um am Ende nicht selbst gegen ein bestehendes Patent zu verstoßen! Damit ein Patent erteilt werden kann, braucht man auch Glück, da es am Markt bereits unzäh­lige Lösungen gibt.

Die nächste Heraus­for­de­rung ist es, die Funk­tion möglichst kosten­günstig abzu­bilden, um einen späteren wirt­schaft­li­chen Erfolg der Erfin­dung für die Firma sicher­zu­stellen. Für die Werk­zeug­klem­mung am Werk­zeug der B 1440 benö­tigt man nur ein einfa­ches Dreh­teil für circa fünf Euro sowie einen Pass­stift und eine kleine Nut. Mit der Neuerfin­dung der Klem­mung an der B 1440 war es uns erst­mals gelungen, eine Werk­zeug­klem­mung zu entwi­ckeln, die im Wesent­li­chen für alle Werk­zeuge an der Ther­mo­form­ma­schine funk­tio­niert. Das Beson­dere an der Werk­zeug­klem­mung ist auch, dass das Werk­zeug im Schnitt­punkt von Foli­en­mitte und Stati­ons­mitte geklemmt wird. Somit konnten die tempe­ra­tur­spe­zi­fi­schen Längen­aus­deh­nungen zwischen warmem und kaltem Werk­zeug zuein­ander redu­ziert werden.

Wie fühlt man sich als Entwickler, wenn die eigene Erfin­dung zum Patent ange­meldet wird?

Natür­lich freut man sich über eine erfolg­reiche Produkt­neu­ent­wick­lung. Erst recht, wenn durch eine Patent­ertei­lung die welt­weite Einzig­ar­tig­keit der Idee bestä­tigt wird. Was aber viel wich­tiger ist: Dass man selbst einen Teil zur Inno­va­ti­ons­kraft der Firma beigetragen hat, um lang­fristig den Bestand unserer Arbeits­plätze zu sichern.

Und wie ist es, wenn das Patent verletzt wird?

Das ist schon sehr ärger­lich. Denn durch Patent­rechts­ver­let­zungen gehen uns wich­tige Aufträge für Kunden­for­mate verloren.

Was bedeutet es Ihnen, dass Uhlmann in diesem Fall gegen die Patent­rechts­ver­let­zung vorging und sich gegen den Wett­be­werber behauptet hat?

Die Entschei­dung war richtig. Wenn man nicht gegen Patent­rechts­ver­let­zungen vorgeht, braucht man auch keine Patente anmelden. Unsere Wett­be­werber können die Werk­zeuge nur deshalb so günstig herstellen, weil sie keinen Aufwand in die Entwick­lung inves­tieren müssen! Für mich war es eindeutig, dass der Wett­be­werber in Bezug auf unser Patent einen Regel­ver­stoß ausübt!

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